Vermieter
Gestaltung von Mietverträgen, Durchsetzung von Mieterhöhungen, Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen sowie Beendigung von Mietverhältnissen sind die Schwerpunkte bei der Beratung von Vermietern.
Für eine schnelle und kostengünstige Beratung bieten wir für Vermieter das Konzept der Direktberatung an.
Gestaltung Mietvertrag
Wichtigste Grundlage ist die Formulierung des Mietvertrages. Wir stellen Mietvertragsmuster zur Verfügung, beraten über die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mietanpassungsklausel
Wir entwerfen rechtssichere Regelungen zur Vereinbarung einer Staffel- oder Indexmiete und zur automatischen Anpassung der Miethöhe.
Instandhaltung
Wir beraten über die Möglichkeiten, den Mieter rechtswirksam zu Renovierung, Kleinreparaturen und Instandhaltungen zu verpflichten und Baumaßnahmen oder das Betreten der Wohnung zu dulden.
Gewerbemiete
Im Bereich der gewerblichen Vermietung geht es um die verschiedenen Möglichkeiten von Mietanpassungsklauseln, Umsatzsteueroption, Mietsicherheiten und um die spezielle flexible Gestaltung von Mietzahlungen, wie z. B. der Umsatzmiete.
Wir beraten zu Fragen des Konkurrenzschutz, zur Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen und zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung.
Vermietung
Bei der Vermietung geht es um die Selbstauskunft des Mieters, um die Risiken nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie um die Möglichkeiten, weitergehende Informationen über die Mietbewerber zu erlangen.
mietvertragliche Ansprüche
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Forderungen und anderen Ansprüchen gegen den Mieter wie Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Möglichkeit der Kündigung nach unpünktlicher Mietzahlung, Störung des Hausfriedens, bei Verwahrlosung oder Verletzung von Renovierungspflichten.
Beendigung des Mietverhältnisses
Wenn das Mietvertragsverhältnis beendet werden soll, beraten wir bei der Vorbereitung von ordentlicher und fristlosen Kündigung, insbesondere bei Zahlungsverzug, Eigenbedarf, Veräußerungsabsicht oder wenn eine angemessene wirtschaftliche Verwertung nicht mehr gewährleistet ist.
Sonderregelungen
Wir beraten über die Sonderregelung bei Einfamilienhäusern, Werkdienstwohnungen sowie über Aspekt und Sozialklauseln und Härtefallregelungen.
Räumung
Soweit die Ordnungsbehörden mit Wiedereinweisung des Mieters reagiert, vertreten wir Sie im Widerspruchsverfahren bzw. bei der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung.
Prozessstrategie
Bei der Vertretung in Räumungsangelegenheiten geht es insbesondere um Strategien zur Vermeidung bzw. Beschleunigung von Verfahren und um die Vorbereitung einer effektiven Zwangsvollstreckung.
Sicherungsmittel
Zur Sicherung von Zahlungsansprüchen kümmern wir uns um die Durchsetzung des Vermieterpfandrechtes und um Ansprüche aus Schäden, unterlassenen Renovierungen sowie aus Rückbauverpflichtungen.
Mieterhöhung
Wir haben Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchsetzung von Mieterhöhungen nach einer Staffelvereinbarung, nach Modernisierung oder bei der Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wir setzen Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung und die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung durch.
Abwehr von Ansprüchen
Wir vertreten Vermieter bei Ansprüchen, die auf falsche Flächenangaben im Mietvertrag gestützt werden und bei Forderungen von Mietminderungsansprüchen und Mietrückzahlungen.
Versicherungen
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen und kümmern uns um die Einhaltung von Fristen und die Erfüllung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag.
Öffentliches Recht
Schließlich hat der Vermieter eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Pflichten aus dem Bauordnungsrecht und aus Vorschriften zur Energieeffizienz, Mietpreisbindung, Brandschutz und dem Straßenanliegerrecht zu beachten. Hierzu beraten wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
siehe auch: Mietrecht